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Das Hobby „CB-Funk"
(Geschichte und Inhalt)
Wie
so vieles seit Ende des 2. Weltkrieges, so stammt auch das Hobby „CB-Funk"
aus den USA. Die Geburtsstunde der Hobby-Funkerei schlug vor rund 60
Jahren, als in Amerika ein Mann namens Alan Cross als erster ein
sogenanntes „Walkie-Talkie" (Gehen und Sprechen), ein tragbares
Funkgerät im Gegensatz zu den bis zu dieser Zeit unbeweglichen, oftmals
mehrere Meter großen Funkstationen erfand. Dieses Gerät ging im Verlauf
des 2. Weltkrieges für militärische Zwecke in Produktion; lange bevor
man auf den Gedanken kam, ein „Citizen Band" (daher „CB"!)
– zu deutsch: Bürger-Funk- zu schaffen. Nach Kriegsende verkauften die
amerikanischen Streitkräfte große Teile ihrer Bestände an den
inzwischen zu Berühmtheit gelangten Ur-„Walkie-Talkies", welche
damals aber noch relativ schwer und unhandlich waren.
In
den weiten Landstrichen des amerikanischen Westens wurden von da an diese
Funksprechgeräte hauptsächlich von Fernfahrern genutzt, für die diese
Geräte schon bald zum unablässigen
Helfer in der Not, besonders bei Unfällen oder sonstigen Vorkommnissen,
wurden. Daraus entwickelte sich später –lange bevor man wie jetzt zu
Anfang des 21. Jahrhunderts über die sog. GPS-Satelliten an
Handy-Telefonate überhaupt denken konnte- ein Notrufdienst zwischen weit
abgelegenen Ranches und Farmen zur nächstliegenden Polizeistation.
Zahllose Verunglückte, Erschöpfte und Verirrte verdanken seitdem dem
Einsatz solcher Funkgeräte Leben und Gesundheit. Noch heute haben
CB-Funkverbindungen gegenüber z.B. Handy-Telefonaten den unbestreitbaren
Vorteil, dass sich im Grunde genommen eine fast unbegrenzte Anzahl von
Funkern an einem Gespräch –bei Einhaltung gewisser Regularien-
beteiligen und diese Unterhaltung mitverfolgen kann, wohingegen ein
Telefongespräch (außer über technisch aufwendige „Konferenzschaltungen"!)
nur prinzipiell zwei Gesprächspartner miteinander verbinden kann. Dass
außerdem die Kosten für ein Mobilfunkgerät sich auf dessen Anschaffung
beschränken – auch dies unterscheidet den CB-Funk nach wie vor
gravierend vom Einsatz moderner Handy-Telefone, welche laufend nicht
unerhebliche Gebühren verursacht.
Noch
heutzutage werden in den USA und Japan Personenwagen teils serienmäßig
mit CB-Funkgeräten ausgerüstet, denn was nutzt einem bei einem Notfall
das beste Handy, wenn man ´mal wieder in einem der berühmt-berüchtigten
„Funklöcher" sitzt oder der Angerufene nicht abhebt – bei einem
Notruf in ein CB-Funkgerät ist in einigermaßen bevölkerten Gegenden
dieser Welt IMMER irgendjemand erreichbar und zur Stelle und sei es nur
dafür, den betr. Ruf an die benötigte Stelle weiterzuleiten. Darüber hinaus
ersetzt ein CB-Funkgerät im Auto das beste Navigationssystem für mehrere
tausend Mark, da immer und überall ortskundige Helfer per Funk
ansprechbar sind, um sich z.B. auch in der größten Stadt sicher zu einer
bestimmten Straße oder aber auch nur in ein evtl. nur „Eingeweihten"
bekanntes Lokal mit besonderen Spezialitäten freundlich leiten zu lassen!
Seit
Erfindung des Telefons hat die Idee des „Jedermann-Funks" die
größte Kommunikationsexplosion ausgelöst. Welch unschätzbare Dienste
der CB-Funk leisten kann, erkennt man z.B. daran, dass beim großen
Zusammenbruch des gesamten Stromnetzes der Stadt New York 1978 in
Zusammenarbeit mit der Polizei, deren Einsatzfahrzeuge in den Vereinigten
Staaten grundsätzlich auch mit CB-Funk ausgerüstet sind, viele
Plünderungen verhindert werden konnten. In den USA, dem „Mutterland"
des CB-Funks betreiben inzwischen über – 50 Millionen!! – Bürger den
CB-Funkverkehr mit Fest- und Mobilstationen (Hand- u. Autogeräte). Auch
im Norden der Bundesrepublik Deutschland waren die stromnetzunabhängigen
Geräte gerade bei den Flutkatastrophen und Schneestürmen Ende der
achtziger Jahre oft die einzigen Retter in ausweglosen Notsituationen.
Denn schon am 1. Juli 1975 war es in Deutschland soweit gewesen: Die
damals noch das Monopol auf alle Funkfrequenzen im Land haltende
Bundespost hatte den Bürger-Funk auf vorerst 12 Kanälen im sog. 27
Mega-Hertz-Bereich (Kurzwelle / 11-m-Band) erlaubt. Die Jahre zuvor war
erst noch eine spezielle Genehmigung durch das jew. zuständige
Fernmeldeamt erforderlich gewesen. Die Reichweiten der in diesem
KW-Bereich arbeitenden CB-Funkgeräte liegen, bedingt durch die drittklassige
Qualität dieses Kurzwellen-Bandes, oftmals – abgesehen von sog. „DX-Verbindungen",
welche nur durch dementsprechend nötige atmosphärische Bedingungen in
Verbindung mit dann entstehenden Überreichweiten unkontrolliert
zustandekommen, zwischen 10 bis 30 Kilometer. Hierbei spielen aber
bestimmte Faktoren, wie z.B. Standort der Sende- und Empfangsanlage,
Wetterbedingungen und Ausgangsleistung des Funkgerätes erhebliche Rollen,
so dass z.B. Funkverbindungen von Schierling aus bis tief in den
Bayerischen Wald absolut keine Seltenheit oder Besonderheit sind.
Zugelassen sind in Deutschland je nach Art des Funkgerätes zwischen 0,5
und 4 Watt Sendeleistung, wobei nur eine unverhältnismäßig hohe
Steigerung dieser Ausgangsleistung um das bis zu Fünfzigfache eine
erhebliche Reichweitenverbesserung bringt. Dies aber entspricht nicht den
gesetzlichen Bestimmungen und ist daher unerlaubt! Da Fernmeldebehörden
und Polizei durch unangemeldete Kontrollen (z.B. auch bei
Grenzübertritten in das benachbarte, östliche Ausland!) diese
Bestimmungen auf Einhaltung hin überprüfen, ist von Manipulationen am
Gerät sowie der Verwendung von leistungsverstärkendem Zubehör (sog. „Nachbrenner"
oder Verstärkermikrofone) dringend abzuraten, da dadurch die „allg.
Betriebserlaubnis" des betr. Gerätes automatisch sofort erlischt und
neben der Einziehung des Geräts auch teils hohe Geldstrafen verhängt
werden können. Ebenso verboten ist die Benutzung von nur für den Export
in Länder außerhalb der Europäischen Union bestimmten Funkgeräten mit
mehr als der heutzutage zugelassen Kanalzahl sowie auch das Betreiben von
anmelde- und gebührenpflichtigen Funkgeräten (AM-Geräte) ohne zuvor
erfolgte Anmeldung. Durch CB-Funk verursachte Störungen z.B. von Radio-
oder TV-Programmen kommen im Gegensatz zur bedauerlicherweise immer noch
relativ weit verbreiteten, trotzdem aber grundlegend falschen Meinung nur
äußerst selten vor, da bei einwandfreier Empfangs-, d.h. Antennenanlage
des TV- oder Radiogeräts durch die vollkommen verschiedene Frequenzlage
keine Störfaktoren zustande kommen können – dies gilt insbesonders
für den Empfang über Kabel oder Satellit, da hier keinerlei
Störeinflüsse auftreten können!
Im
CB-Funkverkehr werden bei uns vor allem die Belange der Kraftfahrer
berücksichtigt – Hilfeleistungen bei Pannen und Unfällen,
Orientierungshinweise, Auskünfte, Umleitungsempfehlungen – aber auch
Warnungen nicht zuletzt vor sog. „Radarfallen" – herrschen vor,
wenn der Ruf „CQ-CQ" – ein sog. allgemein gültiger Anruf! –
aus den Lautsprechern der Geräte ertönt. Was diese sog. CB-Funk-Kürzel,
wie z.B. „CQ – QRZ – QRV" u.s.w. anbelangt, so wird deren
Gebrauch bis auf wenige Ausnahmen zwar immer seltener, doch sind einem
diese bei Nutzung des Funkgerätes ohnehin schon nach nur kurzer Zeit
geläufig. Für Außenstehende und somit nicht mit den Gebräuchen im
CB-Funkverkehr vertraute Personen erscheinen darüber hinaus die sog. „Rufnamen"
oder „Skips" der CB-Funker (z.B. „Monaco", „Charly
Bravo", u.s.w.) oftmals etwas befremdend - aber, auch dies wurde aus
dem Entstehungsland des CB-Funks, den USA, übernommen. Dies wirkt sich
zumindest dahingehend positiv aus, dass es im Funkverkehr ausschließlich
die vertraute Anrede „Du" gibt! Gerade das stellt zudem wieder
einmal unter Beweis, dass es beim Hobby CB-Funk" im Gegensatz zu den
Verhaltensweisen bei einer ganzen Reihe anderer Freizeitbeschäftigungen bewusst
keine „Standesunterschiede" geben soll und auch nicht gibt – wer
hierauf gesteigerten Wert legt – nun, der wird sich im Kreise von „echten"
CB-Funkern wohl nicht lange wohl fühlen.
Eine
weitere Besonderheit im Rahmen des CB-Funks stellt der hin und wieder –
ggf. aus Gründen der besseren Verständlichkeit – nötige Gebrauch des
speziellen NATO-Funk-Alphabets („Alpha" bis „ZULU") dar. Die
Kenntnis dieser Buchstaben-„Verlängerungen" findet hauptsächlich
im internationalen DX-Verkehr, d.h. bei Funkverbindungen über oft mehr
als 1000 km Verwendung und soll zur besseren Deutlichmachung von
Informationen beitragen. Dies Wissen ist jedoch absolut keine
Notwendigkeit und man kommt im „normalen" Funkverkehr auch ganz gut
ohne diese Kenntnisse aus.
Neben
der Verwendung bei Funkhilfsdiensten, als der sich auch der
Schierlinger-Funker-Club e.V. schon oftmals betätigt hat, dienen die
CB-Geräte aber auch alleinstehenden, alten und behinderten Menschen zur
Kontaktaufnahme mit der Außenwelt. Hierdurch werden neue Bekanntschaften
geschlossen und evtl. auch gesellige Zusammenkünfte durchgeführt. Die in
den vergangenen Jahren entstandenen Funkvereine machen sich neben vielen
anderen Vorhaben verschiedenster Art besonders die Aufgabe zu eigen, durch
den Zusammenschluss einzelner „CB-Funkbetreiber" das oberste Gebot
im Funkverkehr nämlich „Hilfsbereitschaft, Höflichkeit und
Funkdisziplin" zu wahren und durchzusetzen
CB-Funkbetreiber in der Bundesrepublik Deutschland
Stand: 01.Jan. 1999 (lt. GFK-Ermittlung)
ca. 1,8 Mio. Fest- bzw. Heimstationen
ca. 4,5 Mio. Mobilgeräte (Auto-
u. Handsprechfunkgeräte)
davon organisiert in CB-Funkverbänden, Vereinen oder
Interessengemeinschaften:
ca. 2 Mio. Personen
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